CandyBar Köln
Die CandyBar für Deine Party

Unsere Angebote & Preise:

 

XS: Candybarwagen mit Deko (Schalen, Gläser, etc.) ohne Süßwaren 90,00 €


S: (bis 25 Personen): Candybarwagen mit Deko und Süßwaren 120,00 €

 

M: (bis 50 Personen): Candybarwagen mit Deko und Süßwaren 170,00 €

 

L: (bis 100 Personen): Candybarwagen mit Deko und Süßwaren 200,00 €

  

XL: (bis 150  Personen): Candybarwagen mit Deko und Süßwaren 250,00 € 

 

XXL: (bis 250 Personen): Candybarwagen mit Deko und Süßwaren 290,00 €


XXXL: (bis 500  Personen): Candybarwagen mit Deko und Süßwaren 610,00 €


 

Preise Zubehör:

Stehtische: 10,00 €

Hussen für Stehtisch: 5,00 €

Reinigungspauschale pro Husse: 2,00 €

Eistruhe: 20,00 € (Maße: 65cm x 90cm x 68cm)

Bierzeltgarnituren: 15,00 €

Hussen & Tischdecken für Bierzeltgarnituren: 7,50 €

Bar / Rondell mit 6 Schüsseln leer: 15,00 €

Bar / Rondell mit 6 Schüsseln & Knabbereien (Chips, Nüsse, etc: 80,00 €

Brezelständer aus Holz 7,00 €

Brezelständer aus Holz mit 20 Brezeln 40,00 €

Kölschgläser/Kölschstangen je 50 Stück in Gläserkiste: 15,00 € (bei Bruch oder Verlust eines Glases berechnen wir 1,00 €/ Glas) 

Sektgläser je Glas 1,00 € (bei Bruch oder Verlust eines Glases berechnen wir 2,00 €/ Glas)

 Weckgläser Nachtischgläser mit Deckel je Glas 1,00 € (bei Bruch oder Verlust eines Glases berechnen wir 2,00 €/ Glas und 1 € pro Deckel)

Bierkranz: 5,00 €

Zinkwanne, vintage: 10,00 € ( ca. Maße: 83 cm lang, 69 cm breit und 35 cm hoch)

 

Alle Preise gelten jeweils pro Tag

Lieferung und/oder Abholung:
innerhalb von Köln, Hürth, Frechen: ab 50,00 €
kostenlose Selbstabholung in 51149 Köln


Kaution:
50,00 € in bar oder als vorab Überweisung (gilt gleichzeitig als Reservierung)


Haftung:

Der Leihnehmer verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit der Leihgabe. Sollte die Leihgabe oder ein Teil davon durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Leihnehmer für den daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Leihgabe oder ein Teil davon verloren geht. Der Leihnehmer verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen.

Jede Beschädigung oder Verlust der Leihgabe oder eines Teils davon ist dem Leihgeber sofort schriftlich anzuzeigen.

Der Leihgeber trägt keine Verantwortung für Unfälle bzw. Personenschäden, welche bei der Benutzung der geliehenen Candybar entstehen. Der Leihnehmer haftet also für Sach- und Personenschäden jeglicher Art. Als Veranstalter hat der Leihnehmer für die Aufsicht und ausreichenden Versicherungsschutz selbst zu sorgen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.